BUßGELD
Häufiger Berührungspunkt mit dem Verkehrsrecht – insbesondere des Autofahrers – ist ein Bußgeldbescheid. Häufig geht es um „Kleinigkeiten“, die dem Beschuldigten selbst wie Kavaliersdelikte vorkommen und im Einzelfall diesem das Bußgeld ungerechtfertigt erscheinen lassen.Obwohl mache Bußgelder den Beschuldigten hart treffen, geht oft die zunächst gar nicht so offensichtliche, aber dafür um so größere Beeinträchtigung des Verkehrsteilnehmers von der Gefährdung der Fahrerlaubnis aus. Denn mit der Verhängung eines Bußgeldes ist immer auch die Eintragungen von Punkten in das Flensburger Verkehrszentralregister verbunden. Sind 18 Punkte erreicht, wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU bzw. „Idiotentest“) vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist Pflicht.
Was ist zu tun?
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid mit der Aufforderung, sich zu dem vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern(„Anhörungsschreiben“), antworten bzw. zahlen Sie zunächst nicht, sondern bedenken Sie Folgendes:
- Aus dem Anhörungsbogen ist die zu erwartende Strafe nicht zu ersehen, sie kann in einem Bußgeld, Punkten aber auch unmittelbar in einem Fahrverbot bestehen. Sie antworten also gewissermaßen ohne zu wissen, worauf Sie sich einlassen.
- Ab einem Bußgeld von 40 Euro werden in Flensburg „Punkte“ in Ihr Register eingetragen. Während der Geldbetrag Ihnen gering vorkommen mag, sind insbesondere Berufskraftfahrer und Vielfahrer vor allem durch Veränderungen auf ihrem Punktekonto bedroht. Normalerweise wissen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau, wie hoch das angesetzte Bußgeld ist. Also Vorsicht! Ein guter Verkehrsanwalt holt – ohne Mehrkosten für Sie – eine aktuelle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister ein, um Sie auch zu den Möglichkeiten eines Punkteabbaus zu beraten.
- Umgekehrt dürfte häufig unklar sein, wer tatsächlich das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Das gilt zumindest für die Polizei. Hier kann Ihnen ein Anwalt durch Akteneinsicht weiterhelfen.
- Antworten Sie schnell und ohne Rechtsberatung, um ihre Kooperationsbereitschaft zeigen zu wollen, kann manche Ihrer Äußerungen im nachhinein gegen Sie verwendet werden, im Einzelfall sogar einen neuen Vorwurf gegen Sie begründen.
Also, überlegen Sie sich gut: Sind Sie sich sicher, dass Sie die Sache schnell aus der Welt schaffen und dafür das Bußgeld und sogar ein paar Punkte riskieren wollen? Dann können Sie den Tatvorwurf anerkennen, zahlen und beschäftigen sich nicht weiter mit der Angelegenheit.
Aber vielleicht haben Sie Gründe, nicht einfach zahlen zu wollen.
- Sie können Sie sich Punkte in Flensburg nicht leisten.
- Sie haben bereits Bußgelder wegen ähnlicher Vergehen hinter sich und rechnen mit einer höheren Strafe.
- Sie halten den Vorwurf in der Sache für ungerechtfertigt.
- Sie möchten zunächst eine kompetente Beratung und Akteneinsicht.
- Sie sind gar nicht selbst gefahren und möchten niemanden unnötig bei der Polizei als Fahrer angeben?
Dann suchen Sie mit dem Bußgeldbescheid bzw. dem Anhörungsschreiben einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf, damit dieser Sie bestmöglich zu den Aussichten und Konsequenzen verschiedener Vorgehensweisen beraten kann. In der Regel wird er zunächst Akteneinsicht nehmen und dann mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen.










