BUßGELDKATALOG
Sobald es sich nicht mehr um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die einzelnen Ordnungswidrigkeiten sind detailliert im über 240 Positionen umfassenden Bußgeldkatalog aufgeführt. Für die häufigsten Tatbestände werden im Bußgeldkatalog Regelsätze für die Höhe des Bußgeldes, die Dauer eines evtl. Fahrverbotes sowie die Anzahl der im Verkehrszentralregister in Flensburg einzutragenden Punkte aufgeführt. In der Praxis sind vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheitsfahrten und Rotlichtverstöße Gegenstand von Bußgeldverfahren.