FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
Rechtsanwalt Becker ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Im November 2004 wurde der "Fachanwalt für Verkehrsrecht" eingeführt.
Der Fachanwaltstitel ist ein wichtiger Qualitätsstandard.
Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt voraus.
Die Anwälte, die den Titel führen, unterziehen sich zudem einer strengen zusätzlichen Berufsfortbildung und müssen ihre besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf dem Fachgebiet durch Prüfungen nachweisen.
Darüber hinaus ist jeder Fachanwalt verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und dies seiner Rechtsanwaltskammer gegenüber unaufgefordert nachzuweisen.
Der Fachanwaltstitel ist daher für den Mandanten ein hoher Garant für hohe fachliche Beratungsqualität.






