PROZESSKOSTENHILFE
Was tun, wenn man die Kosten für einen Rechtsstreit nicht aufbringen kann?
In bestimmten Situationen bietet die öffentliche Hand finanzielle Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe an.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]
Voraussetzungen für diesen staatliche Zuschuss sind:
- die Angelegenheit hat „hinreichende Aussicht auf Erfolg“
- sie ist nicht „mutwillig“, also nicht an den Haaren herbeigezogen
- der Antragsteller kann die finanziellen Mittel nicht oder nur zum Teil, bzw. in Raten aufbringen
Auch mit Prozesskostenhilfe ist der Rechtsstreit für den Mandanten nicht zwingend kostenlos:
- Je nach finanzieller Situation kann das Gericht eine Beteiligung an den Kosten des Prozesses verlangen, diese sind dann in monatlichen Raten an die Gerichtskasse zu zahlen.
- Die Prozesskostenhilfe übernimmt nur die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren. Wird der Fall verloren, fallen die Anwaltskosten der Gegenseite in voller Höhe an.






