15-Kilometer-Grenze

Wenn Berliner von der Hauptstadt aus weiter als 15 Kilometer in das Nachbarbundesland Brandenburg reisen wollen, müssen sie schon „triftige Gründe“ vorweisen können, um reisen zu dürfen.

Diese Regelung gilt ab kommendem Samstag, dem 16.01.2021 und unter der Voraussetzung, dass der Wert der 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) über 200 liegt. Weit davon entfernt ist Berlin nicht. Am Dienstag lag der Wert bereits bei 199,9 und damit nur knapp unterhalb der für die neue Regel festgesetzten Grenze.

Wird der Wert von 200 erst einmal überschritten, soll die Regel erst dann wieder außer Kraft treten, wenn die Inzidenz über die Dauer von sieben Tagen unter 200 gelegen hat.

Es gelten jedoch zahlreiche Ausnahmen. „Triftige Gründe“ erlauben das Überschreiten der 15-Kilometer-Grenze und dazu zählen:

  • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum
  • die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener, ehrenamtlicher Tätigkeiten
  • Betreuung und Pflege von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • die Wahrnehmung von Terminen bei Behörden und Gerichten oder die Befolgung behördlicher, staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Vorladungen
  • der Arztbesuch, die Wahrnehmung medizinischer Behandlungen oder die Blutspende
  • der Besuch bei Ehepartnerinnen und -partnern oder Lebenspartnerinnen und -partnern, die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
  • das Aufsuchen von Schulen, Einrichtungen der Pflege, Behindertenhilfe und der Kinderbetreuung

Keine Ausnahmen bilden der Besuch eines Gottesdienstes, Einkäufe oder die Teilnahme an genehmigten Veranstaltungen. Auch bei sportlicher Betätigung endet beispielsweise ein Lauf oder eine Radtour 15 Kilometer hinter der Berliner Landesgrenze.

Die neue Regelung hat auch zur Folge, dass Flugreisen und Bahnreisen von Berlin aus verboten sind - es sei denn, es liegt einer der genannten triftigen Gründe vor.

Innerhalb Berlins gilt die 15-Kilometer-Grenze nicht, denn gemessen wird nicht vom Wohnsitz aus, sondern von der Landesgrenze.

In Brandenburg ist eine gleichlautende Regelung ebenfalls in Kraft getreten. Aber wie Verstöße gegen die Regelung des Nachbarlandes auf dem jeweils eigenen Territorium geahndet werden sollen, haben Berlin und Brandenburg noch nicht abschließend geklärt. Details sollen zeitnah besprochen werden. Aber man ist sich einig, dass sich Kontrollen auf offenkundige Missbrauchsfälle beschränken sollen. Man wolle der Bevölkerung eine Orientierung geben, die das Ziel habe, Kontakte zu vermeiden.