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Die KANZLEI FÜR VERKEHRSRECHT wurde 2005 als erste, ausschließlich dem Verkehrsrecht gewidmete Fachanwaltskanzlei in der West-Berliner City gegründet.

Betreut werden ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate, vorzugsweise aus der Region Berlin / Brandenburg.

RA Becker steht für die Auffassung, dass eine Spezialisierung zugleich mit einer Beschränkung einhergeht. Seinem Verständnis nach kann ein "Spezialist" für Verkehrsrecht nicht gleichzeitig "Tätigkeitsschwerpunkte" im Miet-, Arbeits- und z.B. Sozialrecht haben.

Vor der Gründung seiner eigenen Kanzlei war RA Becker in zwei verkehrsrechtlich ausgerichteten Kanzleien tätig und hat dort zunächst die Interessen der Versicherung und dann Unfallopfer, Werkstätten und Autohäuser vertreten.

Die nunmehr über 25-jährige Beschäftigung mit dem Verkehrsrecht, der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Berlin und Brandenburg gewährleistet zusätzlich zu den fachspezifischen Fortbildungen ein hohes Niveau der Fallbarbeitung. Davon profitieren Sie als Mandant.

Aus diesem Grund verzichtet er auf die Betreuung fachgebietsfremder Mandate.

RA Becker gehört zu den ersten Anwälten Deutschlands und Berlins, denen im Jahr 2005 der Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" verliehen wurde. 

Seit 2005 ist er Sprecher des Arbeitskreises Verkehrsrecht des Berliner Anwaltsverein und organisiert und moderiert monatliche Fortbildungsveranstaltungen. Zudem war er 16 Jahre lang Mitglied des Fachanwaltsausschusses Verkehrsrecht der Berliner Rechtsanwaltskammer, zeitweilig als stellvertretender Vorsitzender.