Bußgeld

"Die Buße ist ein Schritt, ohne den man nicht weiterkommt," so wird Alfons Kirchgässner zitiert.

Dies mag in moralischen Zusammenhängen gelten. Im Verkehrsrecht sind Bußgeldbescheide mit Achtsamkeit zu betrachten. Das Annehmen der "Buße" mag vordergründig der einfachste Weg sein. Langfristig empfiehlt er sich nicht in jedem Fall.

Sie haben einen Anhörungsbogen bekommen?

Manchmal ist die Sache einfach, man kann sich an den "Blitzer" erinnern: 10 khm/ drüber, stimmt, erwischt und man zahlt´s...

Ist der Führerschein jedoch für Alltag und Erwerbsleben wichtig, sollte man genauer überlegen, ob man tatsächlich zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs selbst gefahren ist, ob man bereits "Punkte" in Flensburg hat und ob der Bußgeldbescheid nicht u. U. unberechtigt ist.

Der Fachwalt für Verkehrsrecht zeigt Ihre Vertretung vor Ihrer ersten Stellungnahme an, nimmt Akteneinsicht und berät Sie dann fundiert. 

Wenn Sie also den Bußgeldbescheid nicht einfach akzeptieren möchten gilt:

  • Der Fahrer sollte zunächst nicht benannt werden.
  • Auch das Umfeld (Familie, Nachbarn, Kollegen) sollten sich bei Nachfragen bedeckt halten
  • Der Anhörungsbogen sollte erst nach anwaltlicher Beratung (u. ggf. Akteneinsicht) ausgefüllt werden.

Allzu häufig wird vom Fahrer, Halter oder anderen Personen vorschnell "kooperiert". Den Behörden so übermittelte Informationen erlauben komplexe Ermittlungen (auch bei "geringen Vergehen"), dem später vielleicht doch noch konstultierten Fachanwalt für Verkehrsrecht werden so strategische Optionen angeschnitten. Manch einer mag so Punkte - oder "Schlimmeres" - unnötig oder zu Unrecht auf sich ziehen.

Interviews zum Thema Punkte und Bußgeld:

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