Telefonsprechstunde

Im Rahmen unserer Telefonsprechstunden besprechen wir mit Ihnen Ihre Fragen zu Ihrem Fall und bereiten Sie auch auf anstehende Gerichtstermine vor.

Zusätzlich bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an.
Gerade wenn noch gar nicht feststeht, ob man überhaupt einen Anwalt braucht, sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen oder eine Verteidigung in einer Straf- oder Bußgeldsache erforderlich ist, bieten wir Ihnen an, Ihr Anliegen in einem maximal 10-minütigen Gespräch kostenlos zu besprechen.

Zur Vorbereitung von Besprechungen übersenden Sie uns einfach vorab Ihre Unterlagen per Fax oder Mail (eingescannt oder auch nur abfotografiert) und bitten um einen Rückruf. Teilen Sie uns dazu Ihre Telefonnummer mit und geben Sie an, wann Sie am Besten telefonisch erreichbar sind. Es wird dann ein Termin für unsere Telefonsprechstunde vereinbart, zu dem Sie von uns angerufen werden.

Wenn für eine Einschätzung umfangreichere Unterlagen zu prüfen sind oder eine erforderliche Beratung den Rahmen einer kostenlosen Erstberatung übersteigen würde, besprechen wir mit Ihnen vorab, welche Kosten anfallen. 

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten einer Erstberatung.

Weitere Infos zu den Kosten einer anwaltlichen Vertretung außergerichtlich und vor Gericht finden Sie hier.