Personenschaden

Ich klage auf Schmerzensgeld für jeden Sturz und jeden verstauchten Zeh, wenn ihr uns nicht gut führt", sagte Gimli, als sie ihm die Augen verbanden."(aus "Die Gefährten", Kap. "Lothlórien", JR Tolkien, Krege-Übersetzung)
 

SCHMERZENSGELD

Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, versteht sich von selbst, dass man neben dem materiellen Schaden am eigenen Auto, Fahrrad oder Motorrad auch das eigene Leid, vor allem die Schmerzen, bei der Schadensregulierung berücksichtigt wissen will.

Dabei ist der Geschädigte häufig enttäuscht, da in Deutschland die Schmerzengeldbemessung meist weit hinter den aus dem Ausland bekannten Beträgen zurückbleibt. Grundsätzliche Aussagen zur Höhe des Schmerzensgeldes für eine bestimmte Verletzung im Einzelfall lassen sich nicht machen, da sich jede Verletzung von anderen in Art und Schwere der Verletzung sowie Umfang und Dauer der ärztlichen Behandlung und einer möglicherweise bleibenden Dauerbeeinträchtigung unterscheidet. Die sog. Schmerzensgeldtabellen enthalten Gerichtsentscheidungen zu den unterschiedlichsten Verletzungen und deren Folgen. Derartige Entscheidungen können allenfalls Anhaltspunkte für die Bemessungshöhe liefern. Eine schematischen Anwendung solcher Schmerzensgeldtabellen verbietet sich aber, da sie der individuellen Fallgestaltung nicht gerecht werden.

Die unseriöse Ermittlung eines Schmerzensgeldanspruches erkennen Sie daran, dass jemand Beträge aus verschiedenen Urteilen addiert. Dies ist nicht mit der Rechtsprechung vereinbar und wird nicht durchsetzbar sein.

Beachten Sie bitte Folgendes:

Stellen sich nach einem Unfall Beschwerden ein, sollte unverzüglich ein Arzt konsultiert werden, auch wenn die Beschwerden zunächst noch gering sind. Der Arzt sollte in jedem Fall die Beschwerden und etwaige Befunde dokumentieren.
Kommt es in der Folge zu einer Zunahme der Beschwerden, ist ggf. erneut ein Arzt aufzusuchen, der die Änderung des Zustandes weiter dokumentiert.
Nachweise über Untersuchungen aber auch Therapien einschließlich Rezeptgebühren, Medikamenten- und sonstige Zuzahlungen sind zu sammeln.
Überlegen Sie sich gut, ob Sie sich sicher sind, nur einen geringfügigen gesundheitlichen Schaden ohne Folgekosten erlitten zu haben? Dann können Sie ggf. mit der gegnerischen Haftpflicht ohne Rechtsbeistand eine Regelung erzielen.

Besondere vorsicht ist geboten, wenn Sie eine Abfindungserklärung unterschreiben sollen. Einige Versicherungen verlagern hierbei nicht nur das Risiko für künftige Schmerzen Ihrerseits auf Sie zurück, sondern auch Forderungen z.B. des Arbeitgebers in Bezug auf die Lohnfortzahlung usw..

In der Mehrzahl der Fälle empfiehlt sich jedoch die Beratung und Betreuung durch einen erfahrenen Verkehrsanwalt, da dieser besser abschätzen kann, welche Ansprüche Sie geltend machen können.