Wie es abläuft

"Pläne ohne Beratung schlagen fehl;durch gute Ratgeber führen sie zum Ziel." (Bibel; Sprüche 15.22)

Eine differenzierte anwaltliche Beratung wird mit Sicherheit den Einzelfall differenzierter prüfen müsen, bevor ein optimales Vorgehen festgelegt werden und eine realisitsche Einschätzung der Erfolgsaussichten abgegeben werden kann.

Zu bedenken:

  • - Aus dem Anhörungsbogen können Sie das zu erwartende Strafmaß (Geldbuße, "Punkte", Fahrverbot) nicht ersehen.
  • - Ab einem Bußgeldbetrag von 60 € werden zusätzlich "Punkte" in Flensburg in Ihr Register eingetragen. Auch eine geringe Geldbuße kann somit Viel- und Berufsfahrer mittelfristig empfindlich treffen.
  • - Häufig ist (zumindest für die Polizei) unklar, wer tatsächlich das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren ist.

 

Was ist zu tun?

  1. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine anwaltliche Vertretung benötigen oder wünschen, nutzen Sie die Möglichkeit in unserer Telefonsprechstunde ein kostenloses Vorabgespäch zu führen.
  2. Wenn Sie uns mit der Vertretung in Ihrer Bußgeldangelegenheit bauftragen möchten, können Sie dies am Einfachsten durch Übersendung des Anhörungsschreibens / Bußgeldbescheides UND einer unterschriebenen Vollmacht, welche Sie zum Ausdruck auf dieser Seite durch Klick hier oder am rechten Rand der Seite finden, tun. Wichtig: Das Mandat gilt erst als übernommen, wenn Sie von uns eine schriftliche Betsätigung z.B. per e-mail erhalten haben.

  3. Wenn Sie Fragen zu den Kosten haben, fragen Sie einfach unverbindlich an. (Sind Sie rechtsschutzversichert, kommen über eine evtl. von Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung keine weiteren Kosten auf Sie zu. Allerdings gibt es Sonderfälle wie z.B. Parkdelikte, in welchen viele Rechtsschutzversicherer die anwaltliche Vertretung nicht mehr übernehmen.)

  4. Selbstverständlich können Sie direkt bei Mandatsübernahme kurzfristig einen persönlichen Besprechungstermin mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht in unseren Kanzleiräumen am Adenauer Platz vereinbaren. In der Regel lohnt es sich jedoch, folgende Abfolge einzuhalten:

  • Mandatsübertragung

  • Ihr Fachanwalt beantragt die Akteneinsicht

  • Ihr Fachanalt legt fristwahrend Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein

  • Ihr Fachanwalt holt eine aktuelle Auskunft über Ihren Punktestand aus dem Fahreignungsregister (Flensburg) ein

  • Liegen Akteneinsicht und Auszug aus dem Fahreingnungsregister (nach ca. 2 - 3 Wochen) vor, prüft Ihr Fachanwalt diese auf Ansatzpunkte für ein erfolgreiches Vorgehen und erläutert Ihnen die Handlungsoptionen.

  • Sollten im ungünstigsten Fall die Fakten gegen Sie sprechen, berät Ihr Fachanwalt Sie hinsichtlich der Ansatzpunkte für eine "Kompensation" (Vermeidung des Fahrverbotes) bzw. wie Sie die Fahrerlaubnis am schnellsten Wiedererlangen können.

Der Ablauf des Bußgeldverfahrens selbst in seinen einzelnen Schritten ist hier dargestellt.