Strafrecht
"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen," so der Kabetrettist Dieter Hildebrandt.
Häufige Tatvorwürfe im Verkehrsstrafrecht sind:
- Beleidigung
- Nötigung
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Trunkenheitsfahrt
- Fahren unter Rauschmittteln
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Betrug (z.B. gegenüber Käufern, Versicherungen...)
Oft vergessen wird, dass all diese Straftaten nicht nur bei Fahrern von Kraftfahrzeugen (PKW, K´Rad, LKW usw.) sondern auch Radfahren und sogar Fußgängern geahndet werden können. Eine "Trunkenheitsfahrt" kann einen Radfahrer den PKW-Führerschein kosten. Aber auch das Zerkratzen eines Pkw mit dem Rad wird nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes (Zivilrecht), sondern auch strafrechtlich verfolgt.
In jedem Fall gilt: Schnellstens den Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen. Keine Aussagen machen. Auch das Umfeld sollte nicht unnötig "kooperativ" gegenüber der Polizei sein, sonder vom Aussageverweigerungsrecht (auf das sich Familienangehörige berufen können) Gebrauch machen. Wohlgemeinte, "geschönte" Schilderungen machen das weitere Vorgehen für den Anwalt u.U. deutlich komplizierter. Auch wennn man "nur" als Zeuge befragt wird, gilt es sich bedeckt zu halten und u.U. zuvor den Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rat zu ziehen. Niemand muss sich selbst belasten.