Ihre Kosten
Die Beauftragung eines Fachanwaltes kostet Sie grundsätzlich genauso viel, wie die eines Anwaltes ohne Zusatzqualifikation.
Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, werden Sie sich möglicherweise absichern wollen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im günstigsten Fall sind Sie rechtsschutzversichert. Dann kommen in der Regel keine Kosten auf Sie zu (Sie tragen allenfalls die evt. vereinbarte Selbstbeteiligung).
Wir kümmern uns kostenlos um eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und entscheiden mit Ihnen, ob eine Deckungsanfrage überhaupt erforderlich ist.
Die Meldung eines Schadensfalles gegenüber der Rechtsschutzversicherung ist z. B. nicht sinnvoll, wenn von vornherein feststeht, dass die Gegenseite Ihre Kosten übernimmt. Ihr Versicherungsvertrag sollte in einem solchen Fall nicht mit einer Schadensmeldung belastet werden, denn dies kann sich bei späteren Inanspruchnahmen der Rechtsschutzversicherung negativ auswirken, selbst wenn die Versicherung in dem konkreten Fall doch keine Kosten tragen musste.
Sind Sie nicht rechtsschutzversichert und Ihre Angelegenheit wird in Ihrem Sinne entschieden, trägt der Gegner auch Ihre Anwaltskosten sowie etwaige Gerichtskosten.
Wenn Sie vor einer Beauftragung über das mögliche Kostenrisiko informiert werden möchten, sprechen Sie uns einfach an. Wir erläutern Ihnen das Kostenrisiko anhand der Erfolgsaussichten und Sie entscheiden, ob Sie einen Anwalt beauftragen möchten oder nicht.
Die Höhe der Anwaltshonorare bemisst sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Auch Honorarvereinbarungen sind gesetzlich zulässig und werden abgeschlossen, wenn sich Mandant und Anwalt einig sind, dass der zu betreibende Arbeitsaufwand überdurchschnittlich ist und von den gesetzlichen Gebühren nicht ausreichend abgedeckt wird.
Sollten Sie genau wissen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen, fragen Sie einfach unverbindlich an.
Einen Online-Kostenrechner für die Kosten in zivilrechtlichen Angelegenheiten finden Sie hier.
(*es handelt sich hierbei um einen externen Link. Für die richtige Bedienung und die Richtigkeit der dortigen Angaben kann keine Gewähr übernommen werden).
Was tun, wenn man nicht weiß, ob man einen Anwalt braucht?
Nach dem RVG betragen die Kosten für eine Erstberatung maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Eine persönliche Erstberatung ist in der Regel kurzfristig möglich. Diese dient dazu, vorab die Aussichten Ihres Anliegens zu überprüfen. Durch die Erstberatung verpflichten Sie sich nicht, einen Anwalt zu beauftragen. Vielmehr dient sie dazu, dass Sie nicht aus Unsicherheit oder Unkenntnis Fristen oder Termine versäumen und Ansprüche verlieren. Sollten Sie im Gespräch mit dem Anwalt zu dem Schluss kommen, dass Sie Ihre Angelegenheit ohne anwaltlichen Beistand regeln können oder ein weiteres Vorgehen aussichtslos erscheint, fallen über die Beratungsgebühr hinaus keine weiteren Kosten an. Entschließen Sie sich dazu, uns das Mandat zu übertragen, wird die Beratungsgebühr auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet und bei Erfolg vom Gegner getragen und Ihnen zurückerstattet.
Die Höhe der Beratungsgebühr richtet sich unter anderem nach der Dauer der Beratung, dem Umfang der zu prüfenden Unterlagen und der Schwierigkeit, der Bedeutung und den Folgen des Falles für die Betroffenen.
Informationen zu unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung finden Siehier.
Wie kann man das finanzielle Risiko gering halten?
Eine ausführliche erste Beratung entscheidet über das weitere Vorgehen, also darüber, ob das Anliegen des Mandanten außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich weiterverfolgt wird. Erscheint die Angelegenheit aussichtsreich, kann für den Fall der Klageerhebung zugleich ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt werden, falls der Mandant aus wirtschaftlichen Gründen die Kosten des Verfahrens nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann. Dieser Antrag kann auch mit der Maßgabe gestellt werden, dass die Klage nur erhoben (also weiter betrieben) werden soll, wenn das Gericht Prozesskostenhilfe bewilligt hat.
Die Höhe Ihrer Beteiligung bei der Prozesskostenhilfe richtet sich nach Ihrem Einkommen; die Gebühren für den gegnerischen Anwalt, die nur zu bezahlen sind, wenn der Prozess verloren geht, richten sich nach dem Streitwert. Um welche Beträge es hier in Ihrer Angelegenheit geht, klären wir gerne mit Ihnen im Gespräch.