Fahrverbot + Fahren im Ausland

Fahren trotz Fahrverbot im Ausland

Wird in Deutschland ein Fahrverbot verhängt, dann gilt dieses Fahrverbot in Bußgeldverfahren für maximal drei Monate oder in Strafverfahren für maximal sechs Monate. Für die Dauer des Fahrverbots ist der Führerschein „in amtliche Verwahrung“ zu geben, d.h. er ist bei dem Amt oder dem Gericht abzugeben, das das Fahrverbot verhängt hat. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält man den Führerschein dann wieder zurück und darf mit Ablauf des Fahrverbots wieder Kraftfahrzeuge fahren, ohne dass es eines gesonderten Antrages bedarf.

Unter den Begriff Kraftfahrzeug fallen alle Fahrzeuge, die ausschließlich durch einen Motor fortbewegt werden, also auch Mofas und E-Scooter (aber nicht Pedelecs).

Grundsätzlich gilt ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot nur in Deutschland. Wer in Deutschland trotz eines bestehenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Neben einer Geld- oder Haftstrafe kann ein Gericht ein weiteres Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängen oder die Fahrerlaubnis ganz entziehen und für die Neuerteilung eine Sperrfrist verhängen, vor deren Ablauf eine Führerscheinbehörde keine neue Fahrerlaubnis verhängen darf. Um nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis eine neue Fahrerlaubnis (und damit auch einen neuen Führerschein) zu bekommen, muss man einen Antrag stellen und in besonderen Fällen erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Es gibt kein deutsches Gesetz, das es verbietet, während eines in Deutschland verhängten Fahrverbots Kraftfahrzeuge im Ausland zu fahren.

Aber nach internationalen Übereinkommen müssen ausländische Fahrberechtigungen dann nicht anerkannt werden, wenn deren Besitzer im Wohnsitzland wegen eines Fahrverbots keine Kraftfahrzeuge führen dürfen. Es droht dann im Ausland ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Beispiel: Wenn eine in Italien wohnende Person, die Ihren Wohnsitz in Italien hat und gegen die in Italien ein Fahrverbot verhängt worden ist, in Deutschland ein Kraftfahrzeug fährt, macht sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. 

Aber wie sieht es bei einem in Deutschland verhängtem Fahrverbot und Fahren im Ausland aus?

In einigen Ländern ist das Fahren während eines in einem anderen Land verhängten Fahrverbots strafbar, in andern wird nur das Nichtmitführen des Führerscheins sanktioniert. 

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung bekannter Regelungen aus anderen europäischen Ländern. Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wenn Sie beabsichtigen, während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots außerhalb Deutschlands ein Kraftfahrzeug zu führen, informieren Sie sich bitte über die aktuell geltenden Regelungen in diesem Land.

Belgien: 
Das Nichtmitführen eines gültigen Führerscheindokumentes wird mit einer Geldbuße zwischen 80 € und 4.000 € geahndet. Rechtsprechung oder Praxis-Hinweise, dass das Fahren in Belgien während eines Fahrverbotes in Deutschland als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis geahndet wird, sind nicht bekannt. Laut einer behördlichen Auskunft muss ein Fahrzeugführer „im Besitz“ eines gültigen Führerscheins sein und das kann dahin ausgelegt werden, dass während eines deutschen Fahrverbotes auch in Belgien nicht gefahren werden darf. Im Falle einer Ahndung droht eine Geldstrafe von 1.600 € bis 16.000 €

Dänemark:
Das Nichtmitführen eines gültigen Führerscheins wird mit einer Geldbuße von rund 500 DK (ca. 70 €) geahndet. Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis werden nicht eingeleitet.

Finnland:
Personen, die in Finnland während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es drohen Geldstrafen von durchschnittlich 20 Tagessätzen für Ersttäter und bis zu 50 Tagessätzen für Wiederholungstäter sowie ein Fahrverbot für Finnland von 1 bis 6 Monaten. Die Tagessatzhöhe orientiert sich – wie in Deutschland - am Monatseinkommen.

Frankreich:
Personen, die in Frankreich während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe von 4.500 € und die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Wer bloß den Führerschein nicht vorzeigen kann, zahlt eine Geldbuße von bis zu 20 € und erhält die Auflage, den Führerschein binnen 5 Tagen vorzulegen, da sich ansonsten die Geldbuße auf mindestens 90 € erhöht.

Großbritannien: 
Personen, die in Großbritannien während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 Pfund (ca. 5.600 €) und/oder eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten (12 Monate in Schottland). Wer lediglich den Führerschein nicht vorlegen kann, zahlt eine Geldbuße von 30 Pfund, falls der Führerschein nicht binnen 7 Tagen bei der örtlichen Polizeistation vorgezeigt wird

Italien: 
Personen, die in Italien während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe von mindestens 2.256 € und im Wiederholungsfall binnen zwei Jahren auch eine Haftstrafe von bis zu 1 Jahr. Wer lediglich den Führerschein nicht vorlegen kann, zahlt eine Geldbuße von rund 45 €, die sich auf mindestens 419 € erhöhen kann, wenn der Führerschein auch nachträglich nicht vorgezeigt wird.

Kroatien: 
Das Fahren trotz deutschen Fahrverbotes ist mangels eines expliziten Verbots möglich. Allerdings muss der Führerschein im Original mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Andernfalls droht eine Geldbuße von rund 135 €.

Litauen:
Personen, die in Litauen während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe von 300 € bis 500 € und/oder eine Haftstrafe.

Luxemburg: 
Personen, die in Luxemburg während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe von 500 € bis 10.000 € und/oder eine Haftstrafe von acht Tagen bis zu drei Monaten. Wer lediglich einen gültigen Führerschein nicht auf Verlangen der Polizei vorwiesen kann wird mit einer Geldbuße in Höhe von 24 € belegt.

Niederlande:
 Personen, die in den Niederlanden während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe von mindestens 360 € bis zu 4.500 € und/oder eine Haftstrafe. Wer lediglich einen gültigen Führerschein nicht auf Verlangen der Polizei vorwiesen kann wird mit einer Geldbuße in Höhe von 90 € belegt.

Norwegen: 
Personen, die in Norwegen während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe von mindestens 4.000 Kronen (rund 500 €) bis 10.000 € und/oder eine Haftstrafe von acht Tagen bis zu drei Monaten. Wer lediglich einen gültigen Führerschein nicht auf Verlangen der Polizei vorwiesen kann wird mit einer Geldbuße in Höhe von 55 € belegt.

Österreich: Personen, die in Österreich während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe von mindestens 726 €. Wer lediglich einen gültigen Führerschein nicht auf Verlangen der Polizei vorwiesen kann wird mit einer Geldbuße in Höhe von 20 € belegt.
Zwischen Deutschland und Österreich gibt es einen schnellen und guten Informationsaustausch, so dass schnell geprüft werden kann, ob in Deutschland ein Fahrverbot läuft. Auf Grund bilateraler Abkommen kann ein deutscher Führerschein in Österreich auch zur Vollstreckung eines Fahrverbots in Deutschland beschlagnahmt werden. 

Polen: 
In Polen ist das Fahren während eines deutschen Fahrverbots erlaubt. Wer seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, dem droht lediglich eine Geldbuße von rund 15 €. 

Portugal: 
Personen, die in Portugal während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 240 Tagessätzen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes hängt vom Einkommen ab. Alternativ drohen bis zu 2 Jahren Haft. Wer lediglich einen gültigen Führerschein nicht auf Verlangen der Polizei vorwiesen kann wird mit einer Geldbuße in Höhe von 30 € bis 150 € belegt, welches geringer wird, wenn der Führerschein innerhalb von acht Tagen der portugiesischen Behörde vorgelegt wird. Ansonsten beträgt die Geldbuße zwischen 60 € bis 300 €.

Schweden: 
Personen, die in Schweden während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe und/oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. 

Schweiz: 
Die Rechtslage in der Schweiz ist etwas kompliziert, weil danach differenziert wird, ob der Verstoß, welcher der Verhängung des ausländischen Fahrverbotes zugrunde gelegen hat, als leicht, mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist. Als mittelschwere bzw. schwere Verstöße gelten u.a. Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 21 km/h und außerorts um mehr als 26 km/h und auf der Autobahn um mehr als 31 km/h sowie Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille). Hat ein solcher Verstoß in Deutschland zu einem rechtskräftigen Fahrverbot geführt, wird in der Schweiz der Führerschein entzogen bzw. beschlagnahmt. Bei der Festlegung der Dauer des Entzuges sind die Auswirkungen des deutschen Fahrverbotes angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere bei in der Schweiz noch nicht vorbelasteten Personen darf die Entzugsdauer danach nicht länger sein, als das in Deutschland verhängte Fahrverbot. Wer lediglich seinen Führschein nicht vorzeigen kann, wird mit einer Geldbuße von 20 Schweizer Franken (ca. 17 €) belegt.

Slowenien: 
Das Führen eines Kraftfahrzeugs in Slowenien während eines in Deutschland wirksamen Fahrverbots ist nicht strafbar. Wer lediglich den Führerschein nicht mit sich führt, wird mit einer Geldbuße von 40 € belegt. 

Spanien:
Personen, die in Spanien während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es droht eine Haftstrafe von drei bis sechs Monaten. Alternativ kann eine Geldstrafe zwischen 12 und 24 Monatsgehältern /in der Regel zwischen 720 € und 288.000 € mit gemeinnütziger Arbeit zwischen einem Tag und drei Monaten verhängt werden kann. Wer lediglich einen gültigen Führerschein nicht auf Verlangen der Polizei vorwiesen kann wird mit einer Geldbuße in Höhe von 90 € belegt. Eine beglaubigte Fotokopie des Führerscheindokumentes wird in Spanien übrigens ausnahmsweise als Nachweis für die Existenz einer bestehenden gültigen Fahrerlaubnis anerkannt.

Tschechien:
In Tschechien dürfen Kraftfahrzeuge während eines in Deutschland wirksamen Fahrverbots geführt werden. Wer lediglich seinen Führerschein nicht vorzeigen kann wird mit einer Geldbuße in Höhe von 60 € bis 100  € belegt.

Ungarn:
Personen, die in Ungarn während eines in Deutschland laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, machen sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 240 Tagessätzen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes hängt vom Einkommen ab. Alternativ drohen bis zu 2 Jahren Haft. Wer lediglich seinen Führerschein nicht vorzeigen kann kann wird mit einer Geldbuße in Höhe von 30 € bis 150 € belegt, welche geringer wird, wenn der Führerschein innerhalb von acht Tagen vorgelegt wird. Ansonsten beträgt die Geldbuße zwischen 60 € bis 300 €.

Fazit:
Wer im europäischen Ausland während der Dauer eines in Deutschland verhängten und bestehenden Fahrverbotes fährt, riskiert, sich strafbar zu machen und eine erheblich Geldstrafe, mitunter sogar eine Haftstrafe auferlegt zu bekommen. 
Allerdings setzt dies voraus, dass im Rahmen einer Kontrolle überhaupt bekannt wird, dass der Führerschein wegen eines in Deutschland verhängten und bestehenden Fahrverbots nicht mitgeführt wird.

Es empfiehlt sich daher, bei einer Verkehrskontrolle nicht zu redselig und offenherzig zu sein und und nicht zu erklären, dass der Führerschein aufgrund eines zu vollstreckenden Fahrverbots nicht mitgeführt wird. 

Im Zweifel hat man den Führerschein vergessen und zahlt lediglich eine Geldbuße. 

Unabhängig davon sollte man von allen wichtigen Dokumenten - auch vom Führerschein - eine Kopie dabeihaben.