Ansprüche

SIND SIE EIN UNFALLOPFER?

Als Unfallopfer ist man sich naturgemäß zunächst nicht bewusst, was noch auf einen zukommt. Normalerweise möchte man baldmöglichst alles hinter sich bringen und den Vorfall vergessen. Leider ist dies aufgrund der eingetretenen Schäden oft nicht möglich.
Willigt man als Unfallopfer rasch in eine von dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung angebotenen schnellen Lösung ein, riskiert man, dass Ansprüche, von denen man zunächst nicht wusste, verloren gehen. Darüber hinaus riskiert man den eigenen Versicherungsschutz.

Als besonders ungerecht empfindet man es, wenn es eigentlich klar schien, dass einen keine Schuld am Unfall trifft und sich im Verlauf herausstellt, dass man eine Teilschuld tragen soll (mehr dazu hier).

Hier finden Sie eine orientierende Liste von Schadenspositionen, die Ihnen unter Umständen zustehen könnten.

  • Schmerzensgeld für die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden
  • Schmerzensgeldrente
  • Arzt- und Heilbehandlungskosten
  • Erwerbs- und Verdienstausfallschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Sterbekosten
  • Hinterbliebenenrente
  • Überziehungszinsen, wenn durch Zahlung von Reparaturkosten das Konto überzogen werden muss
  • Mehrkosten durch Herabsetzung des Kfz-Schadenfreiheitsrabatts
  • eine Auslagenpauschale
  • Reparaturkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Wertminderungsausgleich
  • Abschleppkosten
  • Standkosten
  • Entsorgungskosten
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Kosten durch Schäden an in den Unfall verwickelten Verkehrszeichen, Bäumen und Bauwerken
  • Reinigungskosten für verschmutzte Kleidung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Kosten durch einen Umbau/Umzug ine behindertengerechte Wohnung
  • Abfindungsvergleich

Voraussetzungen für diese Ansprüche ergeben sich im Einzelfall natürlich zum einen aus der jeweiligen Konstellation, zum anderen aber häufig auch daraus, wie die Schuldfrage entschieden wird. Dies ergibt sich oft aus der Sicht des Richters. Und manchmal entscheidet dieser auf eine „Quote“, d.h. das Unfallopfer trägt dann – zusätzlich zu seinem Schaden – eine Teilschuld (z.B. wg. überhöhter Geschwindigkeit, zu geringer Abstand zum Vordermann, fehlendem Sicherheitsgurt etc.). Dann muss die eigene Versicherung einen Teil des Schadens des Unfallgegners tragen – Verbunden mit dem Verlust des Schadensfreiheitsrabatts.

Hier kann ein Anwalt Sie nicht nur durch frühzeitige Beratung vor ungünstigen Aussagen bewahren, sondern dafür Sorgen, dass Sie bei klarer Schuldfrage ihre Ansprüche möglichst vollständig geltend machen.